Rückgaberecht Matratzen
Recht auf Rückgabe von MatratzenDer Gerichtshof befasst sich mit dem Rückgaberecht von Start-ups von Matratzen.
Insbesondere Matratzen-Start-ups wie Emma, Eve oder Casper inserieren auf ihren Websites mit Wiederholungs- und Probierzeiten von 100 Tagen. Ein Einkäufer hatte jedoch eine andere Erfahrung, wie Spiegel Online meldet. Bei der im Internet bestellten Variante "Dormiente Natural Basic" wollte der Mann von seinem Rücktrittsrecht profitieren. Der Lieferant - der im Gericht nicht erwähnt wird - lehnte jedoch ab, weil der Abnehmer die Schutzfolien von dem Erzeugnis abgezogen hatte.
Daher sollte der Kunde die Retourenkosten einer Spediteurin von ca. 100 EUR selbst übernehmen. Aber ob diese Verordnung auch für Matratzen gilt und wie eine passende Transportverpackung aussehen soll, muss nun der Europ. ord. Europä. EuGH entschieden werden. Bei den meisten Online-Matratzenanbietern wird damit geworben, dass der Kunde auch für einen Testschlaf einschlafen darf, während er auch die Schutzfolien abnehmen kann - und die Katze danach auf eigene Rechnung trotzdem zurückgibt.